Es findet kein Publikumsverkehr im Promotionsbüro statt. Doktorandinnen und Doktoranden wenden sich bitte an ihren zuständigen Promotionsbeauftragten. Reichen Sie bitte alle Unterlagen beim Promotionsbeauftragten ein.
Promotionen
PROMOVIERENDEN- STATISTIK. BITTE UNBEDINGT BEACHTEN!
Die ausgefüllte Promovierendenstatistik muss zu allen Anträgen und auch beim Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen mit eingereicht werden, falls diese nicht schon vorher mit der Betreuungsvereinbarung übermittelt wurde.
Termine "Wissenschaftliches Fehlverhalten und gute wissenschaftliche Praxis"
Die nächste QP-Veranstaltung "Wissenschaftliches Fehlverhalten und gute wissenschaftliche Praxis" (ME068) findet jeweils von 12 bis 17 Uhr im Hörsaal 5 des Universitätsklinikums statt.
Keine Anmeldung erforderlich.
Termine (nur ein Termin notwendig):
06.02.2020
04.06.2020 (auf englisch)
30.09.2020
Die Medizinische Fakultät der RWTH Aachen hat das Recht der Promotion.
Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird aufgrund einer beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation), die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und einer mündlichen Prüfung festgestellt. Bei erfolgreichem Abschluss der Promotion verleiht die Fakultät den Doktorgrad in männlicher oder weiblicher Form.
Die Medizinische Fakultät verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Medizin (Doctor medicinae, abgek. Dr. med.), einer Doktorin oder eines Doktors der Zahnmedizin (Doctor medicinae dentariae, abgek. Dr. med. dent.) sowie einer Doktorin oder eines Doktors der Theoretischen Medizin (Doctor rerum medicinalium, (abgek. Dr. rer. medic.).
Notenspiegel der Medizinischen Fakultät |
beantragter Doktorgrad |
Sehr gut mit Auszeichnung |
Sehr gut |
Gut |
Genügend (befriedigend bis ausreichend) (rite) |
---|---|---|---|---|---|
2018 | Dr. med. |
8 |
55 |
83 |
17 |
Dr. med. dent. |
|
8 |
14 |
3 |
|
Dr. rer. medic. |
4 |
7 |
6 |
2 |
|
2017 | Dr. med. |
10 |
50 |
76 |
17 |
Dr. med. dent. |
3 |
9 |
19 |
2 |
|
Dr. rer. medic |
7 |
8 |
7 |
0 |
|
2016 |
Dr. med. |
9 |
47 |
57 |
14 |
Dr. med. dent. |
3 |
8 |
11 |
1 |
|
Dr. rer. medic. |
5 |
17 |
10 |
1 |
Das Promotionsverfahren und weitere Details sind in der Promotionsordnung festgelegt. Es ist eine sechste Änderungsordnung der Promotionsordnung vom 08.01.2008 verabschiedet worden, die am 7.11.2017 in Kraft getreten ist. Die fünfte Änderungsordnung der Promotionsordnung vom 18.2.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Zuständig für den korrekten Ablauf der Promotionsverfahren ist der Promotionsausschuss der Medizinischen Fakultät bzw. dessen Vorsitzender.
Ansprechpartnerinnen der Promotionsbeauftragten im Verlauf des Verfahrens sind die vom Dekan beauftragten Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros.